Urheberrecht
Grundlage ist das "Gesetz über das Urheberrecht" (UrhG).
Unter das Urheberrecht fallen Werke aus den Bereichen Literatur, Wissenschaft, Musik oder bildender Kunst (§ 1 UrhG). Computerprogramme gelten als Schriftwerke, die diversen Sonderregelungen unterliegen. Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Urhebers (Autors), der allein über Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Bearbeitung etc. entscheiden darf (§ 11 UrhG).
In der Musik entstehen Urheberechte am Text, der Melodie (Komposition) und der Bearbeitung (Einspielung).
Die Rechte des Komponisten und des Texters werden häufig durch die GEMA vertreten. (Wohlgemerkt vertreten, geschützt sind die Werke durch das Urheberrecht!)
In der Praxis reicht bei Verwendung von Musiktiteln für ein CD-Projekt (Sampler) dennoch die GEMA-Anmeldung allein nicht aus, da auch die Rechte an der Aufnahme zu klären sind. Meistens liegen diese bei einer bestimmten Plattenfirma oder Verlag.
Gestiges Eigentum + X: Siehe auch Wikipedia
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