Nachpressung

Geschrieben von Alex. Veröffentlicht in FAQ / Lexikon

Diverse Vorarbeiten entfallen bei Nachpressungen ohne Änderungen(!) von Schallplatten & CDs! 
Deshalb sind bei Nachpressungen die Gesamtkosten entsprechend günstiger!

Die Archivierung erstellter Pressmatrizen / Druckplatten etc. wird vom Presswerk für zwei Jahre (nach letzter Nutzung) gewährleistet. 
„Letzte Nutzung“ bedeutet, dass der Archivierungszeitraum bei einer Nachpressung wieder 2 Jahre gilt. ACHTUNG: altersbedingte Defekte / Verschleiß kann unabhängig von der sachgemässen Archivierung die Pressmatrizen/Druckplatten unbrauchbar machen! Die 2 Jahre sind daher ohne Gewähr!

Wichtig: Wir empfehlen eine Nachpressung spätestens nach 23 Monaten in Auftrag zu geben!

PS: Besonders bei der Schallplattenproduktion sind nicht alle Werkzeuge unbegrenzt halt- bzw. nutzbar! +++ Bei DMM Mastern durch uns, wird selbst bei defekten Pressmatritzen ohne Aufpreis ein neues DMM innerhalb der Lagerfrist erstellt! +++

Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen der DMM / Muttermatrizen bei evtl. notwendigen mehrfachen Abzügen!

Erstellte Werkzeuge sind immer das Eigentum des Presswerks und bleiben im Besitz des Presswerkes. Nach 2 Jahren behält sich das Presswerk vor, ohne Benachrichtigung, gelagerte Presswerkzeuge bei der nächsten Lagerbereinigung zu vernichten.

Tags: VINYL Allgemein

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