Jedes Presswerk benötigt für die Tonträgerherstellung eine
GEMA-Freistellung bzw. Auslieferungsgenehmigung.
Diese muss bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) beantragt werden.
Jede Tonträger - Produktion muss bei der GEMA, gemeldet werden. Auch dann, wenn alle Titel auf dem Tonträger GEMA-frei sind ( dann fallen natürlich auch KEINE GEMA-Lizenzen sprich Kosten an ). Wichtig: Just Add Grooves / Ansprechpartner Alexander Gramlich als Presswerk angegeben!
Die Vervielfältigungsmeldung ist keine Anmeldung auf Mitgliedschaft in der GEMA. Es besteht auch nicht die Pflicht, Mitglied bei der GEMA zu werden. Geschützt sind die Werke durch das Urheberrecht. Komponist und Texter sind Urheber an Ihren Werken.
Zur Beantragung einer Freistellung bitte das Original an die GEMA nach München schicken bzw. Faxen und eine Kopie zusammen mit dem Auftrag an uns senden. Bei einem Online-Antrag bitte immer den PDF Beleg ausdrucken und uns zukommen lassen.
Die GEMA schickt die Freistellung per Briefpost an den Antragsteller. Wenn Sie die GEMA-Freistellung / Auslieferungsgenehmigung erhalten, diese bitte sofort an uns weiterleiten. (Als PDF per email, per Briefpost oder Fax)
Die Auslieferung der Tonträger kann erst nach vorliegender Freistellung oder Kopie der Rechnung von der GEMA erfolgen.
Adresse der GEMA:
Gema-Generaldirektion
Rosenheimer Straße 11
81667 München
Tel.: 089 / 48003-00
Fax: 089 / 48003-969
www.GEMA.de / per eMail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hier mal eine einige Infos von der GEMA zur Lizensierung. Das dürfte die meisten Fragen beantworten.
Achtung!Für folgende Beispiele und Zahlen können wir die Richtigkeit / Aktualität nicht garantieren. Diese dienen nur zur Veranschaulichung.
Genaue und verbindliche Auskunft kann nur die GEMA selbst geben!
Zum Beispiel:
Wenn alle Titel GEMA-pflichtig sind fällt für einen Tonträger ausschließlich für Promotion eine
GEMA-mindestvergütung
an.
Mindestvergütung und Höchstzahl von Werken bzw. Werkteilen auf einer Compact Disc:

Quelle: GEMA Vergütungssätze VR-T-H 1 (12/2011)
Mindestvergütung und Höchstzahl von Werken bzw. Werkteilen auf einer Schallplatte:
Quelle: GEMA Vergütungssätze VR-T-H 1 (12/2011)
Die Zahlung erhöht sich um die Mehrwertsteuer von derzeit 7%. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Freistellung erst nach etwa zehn Tagen erfolgen kann, da für den Zahlungseingang und die Verbuchung in der Regel diese Zeit erforderlich ist.
In den Fällen, in denen der Einzellizenznehmer zunächst die Rechnung der GEMA bezahlt, wird die Freigabe ebenfalls ca. zehn Tage nach erfolgter Zahlung erfolgen
Bei GEMA-freien Tonträgern fallen keine Lizenzen an, es muss aber eine Freistellung beantragt werden!
Wenn Sie selber die GEMA Vervielfältigungsmeldung übernehmen benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihrer GEMA-Vervielfältigungsmeldung sowie die GEMA-Rückmeldung (Freistellung). Als Vervielfältiger tragen Sie bitte unsere Anschrift und Fax-Nummer ein.
Die GEMA erhebt auf alle GEMA-pflichtigen Werke GEMA-Lizenzen, die an die GEMA zu entrichten sind. GEMA-pflichtig sind alle Werke, deren Autoren (Komponist, Textdichter) Mitglieder der GEMA sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Eigen- oder Fremdkompositionen handelt. Der GEMA muss der Inhalt jeder Produktion, die das Presswerk verlässt, gemeldet werden, also auch solcher Produktionen, die kein GEMA-pflichtiges Repertoire enthalten! Wir benötigen vor Auslieferung der Tonträger eine Freistellung der GEMA.
Die oben angegebenen Lizenzen beziehen sich auf 100 % GEMA-Programm und werden Ihnen direkt von der GEMA in Rechnung gestellt. Sie sind in unserer Preisliste nur aufgeführt, um Ihnen eine genaue Kalkulation Ihrer geplanten Produktion zu ermöglichen.
Ist nur ein Teil des Programms, das Sie veröffentlichen wollen, GEMA-Programm, so werden die oben angegebenen Lizenzen anteilig berechnet. Wenn z. B. nur die Hälfte der Titel GEMA-pflichtig sind, wird auch nur die Hälfte der Lizenzen berechnet. Der Anteil ist abhängig von der Programmdauer. Deshalb müssen Sie auf den Meldungen die Spielzeit jedes einzelnen Titels angeben.
Sind die Autoren der Songs Ihrer Produktion keine GEMA-Mitglieder, so müssen keine Lizenzen an die GEMA abgeführt werden.
Die GEMA unterscheidet zwischen Mindestlizenz und Lizenz. Die Mindestlizenz wird auf Promotionexemplare erhoben, die nicht verkauft werden. Die Höhe der Lizenz ist abhängig vom Verkaufspreis (ca. 10 %). Es wird jedoch auch hier die Mindestlizenz berechnet, wenn die Lizenz rechnerisch unter 0,64 € pro CD zu liegen kommt.
Falls Sie weitere Fragen bzgl. der GEMA haben, wenden sie sich bitte direkt an die GEMA in München unter der Rufnummer (0 89) 48 00 3-00.
Diese Regelungen gelten nur, wenn der Auftraggeber seinen Sitz in Deutschland hat. Ist dessen Sitz nicht innerhalb Deutschlands, so ist es ratsam, die Abwicklung in dem jeweiligen Land an der zuständigen Stelle selbst zu tätigen.
Diese sind z.B.:
in Österreich: www.akm.co.at
Austro Mechana
Baumannstraße 10
Postfach 55
A-1031 Wien
Tel. 0043 - (0)1 - 71787
Fax 0043 - (0)1 – 7127136
in Dänemark: www.ncb.dk
NCB
PO Box 3064
DK-1021 Copenhagen K