Bevorzugte Bearbeitung
Es ist keine Pflicht den Barcode auf dem Tonträger zu haben, aber wenn ihr ihn in den Handel geben wollt sollte der Code drauf sein!
Auch für Download- oder Streaming-Portale ist er in Verbindung mit dem ISRC-Code essentiell!
EAN= European Article Number / heute GTIN genannt = Global Trade Item Number
Die EAN besteht aus 13 Stellen. Die ersten beiden Stellen sind das Länderkennzeichen (z.B. 40 für Produkte aus Deutschland). Die folgenden fünf Stellen sind eine Kennziffer für den Hersteller (bundeseinheitliche Betriebsnummer bbn).
Diese ersten sieben Stellen werden auch als Basisnummer bezeichnet. Die nächsten fünf Ziffern sind die Artikel-Nummer des Herstellers. Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer, die anhand einer bestimmten Formel aus den ersten zwölf Stellen berechnet wird.
Jede EAN-Nummer kann nur einmal für ein bestimmtes Produkt vergeben werden. Sie ist häufig in maschinell lesbarer Form (als Barcode) auf die Artikel aufgedruckt. So können die Artikel eindeutig identifiziert werden (z.B. an Scannerkassen im Einzelhandel, der Preis und die Artikelbezeichnung für den Kassenzettel sind dann im Warenwirtschaftssystem des Handelsunternehmens hinterlegt).
Für die Vergabe von EAN codes ist die GS1 Germany GmbH in Köln zuständig.
GS1 Germany GmbH
Maarweg 133
50825 Köln
Tel.: 0221 / 947 14 -0
Fax: 0221 / 947 14 -990
Bei der Produktion von Tonträgern kann es zu
kommen.
Je nach Auflagengröße betragen die Produktionsschwankungen bis zu +/- 15%.
Bei der Endabrechnung stellen wir die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung. Diese kann entsprechend der Unter- oder Überlieferung von der bestellten Menge abweichen. Des Weiteren finden sich hier auch eventuelle Mehrleistungen (z.B. Artwork oder Audio-Nachbearbeitung) oder gewünschte Änderungen/nachträgliche Order zum ursprünglichen Auftrag.
Natürlich abzüglich der bereits geleisteten Vorkasse-Zahlung. Guthaben wird binnen drei Arbeitstagen überwiesen.
Die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) führt
durch, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung bzw. Zugänglichmachung vorgesehen sind. Für die Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung erforderlich, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen wird. Weite Infos finden Sie bei uns im Download-Bereich.
Oder besuchen Sie die Hompage: FSK
Schöne Erläuterungen siehe auch Wikipedia: Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
Möchten Sie Tonträger in einem Presswerk herstellen lassen, sei es zum Verkauf oder kostenlos, zB. zu Promotionzwecken, so benötigen Sie unabhängig von der Auflagenhöhe eine Auslieferungsgenehmigung/Freistellung von der GEMA. Hierzu müssen sie einen Tonträgerlizenzantrag stellen.
Weiterführende Informationen finden sie auf der GEMA webpage
Gerne übernehmen wir die Anmeldung in Ihrem Namen bei der GEMA.
Von uns wird folgendes erledigt:
Preis: ab € 35,70 (inkl. MwSt.) für die oben genannten Leistungen zur Abwicklung Ihres Tonträgerlizenzantrags.
Weiter Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter GEMA bzw. auch in der *.doc Datei unseres GEMA-Antrages.
Mit der Katalog-Nummer wird dem Tonträger vom Auftraggeber ein eindeutiges Kürzel zugeordnet.
Üblicherweise vergibt ein Label bzw. Vertrieb eine Katalog-Nummer. Wenn kein echtes Label oder Vertrieb vorhanden ist, bitte eine
Diese sollte mindestens aus 3 Buchstaben und 3 Ziffern bestehen. (Bitte nicht mehr als 12 Zeichen) Nur GROSSBUCHSTABEN (Englisches Alphabet) und Ziffern, keine Leerzeichen.
Zum Beispiel: ABC123
Die Katalog-Nr wird auch im GEMA-Antrag angegeben, und ist üblicherweise auch auf der Rückseite des Covers / Inlaycard angebracht.
Der Labelcode (LC) ist eine eindeutige Zahl, die von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten vergeben wird.
Der LC dient zur vereinfachten Abrechnung für die Rundfunk- und TV-Sender. Er ist KEINE Pflicht. Allerdings gilt mit einem Labelcode das Senderecht als erteilt.
Auf Wunsch stellen wir unseren Labelcode LC 16140 und ISRC-Codes nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages zur Verfügung. In diesem Fall übernimmt Just Add Grooves die Bemusterung des Deutschen Musik- und Rundfunkarchives.
Wenn Ihr selbst einen Label-Code haben wollt, müsst ihr ein entsprechendes Gewerbe angemeldet haben. Dann könnt Ihr diesen bei der GVL beantragen.
Die GVL nimmt die Zweitverwertungsrechte der ausübenden Künstler, Produzenten, Tonträgerhersteller usw. wahr, die durch ihre Tätigkeit ein Leistungsschutzrecht erweben.
Mit dem Code können die Radiosender die Gebühren für die Sendung der Musik mit den Leistungsschutzrechtsinhabern abrechnen.
GVL - Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
Podbielskiallee 64
14195 Berlin
Telefon +49 30 48483-600
Telefax +49 30 48483-700
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Um einen LC-Code beantragen zu können, muss bereits eine Tonträgerproduktion abgewickelt sein. Dazu verlangt die GVL ein Muster der Erstproduktion und die Rechnung des Presswerkes (damit nicht jeder einen LC-Code beantragen kann, der dann nie vervielfältigt). Nachteil: Der LC-Code kann also erst ab der zweiten Tonträgerproduktion verwendet werden. Die GVL sendet ein Antragsformular, das der Antragsteller vollständig ausfüllen muss.
Dabei sind drei Verkaufsstellen für den Tonträger zu benennen. Das heißt: Der Antragsteller muss sich bereits vor Beantragung des LC-Codes über die Vertriebswege Gedanken machen.
Tipp Lieferadresse: Auslieferung erfolgt in der Regel per Spedition. Darum bitte eine Adresse angeben, bei der immer jemand tagsüber die Lieferung annehmen kann. Z.B.: Arbeitsstelle, Freunde, Eltern oder die netten Nachbarn von nebenan etc..
Wichtig! Falls die gelieferte Ware irgendwie beschädigt und/oder unvollständig ist (oder auch wenn Sie den Verdacht haben, z. B. wegen beschädigter Verpackung) ist es nötig dies auf dem Lieferschein des Zulieferers einzutragen mit einer Schätzung / Beschreibung des Schadens. Nur so können evtl. Transportschäden bei der Spedition geltend gemacht werden! Bitte E-Mail mit Beschreibung an uns senden und möglichst den Schaden mit Fotos dokumentieren!
Wenn etwas mal nicht so ist, wie es sein sollte ;-) siehe https://just-add-grooves.de/faq-lexikon-cd-vinyl/107-reklamationen-beanstandungen
KEINE Bestellannahme aus der Schweiz bzw. keine Lieferung in die Schweiz. Dank des komplizierten Steuerrechts in der Schweiz steht der Verdienst in keinem Verhältniss zu den Kosten des buchhalterischen Aufwands. Wir bitten um Verständnis.
Diverse Vorarbeiten entfallen bei Nachpressungen ohne Änderungen(!) von Schallplatten & CDs!
Deshalb sind bei Nachpressungen die Gesamtkosten entsprechend günstiger!
Die Archivierung erstellter Pressmatrizen / Druckplatten etc. wird vom Presswerk für zwei Jahre (nach letzter Nutzung) gewährleistet.
„Letzte Nutzung“ bedeutet, dass der Archivierungszeitraum bei einer Nachpressung wieder 2 Jahre gilt. ACHTUNG: altersbedingte Defekte / Verschleiß kann unabhängig von der sachgemässen Archivierung die Pressmatrizen/Druckplatten unbrauchbar machen! Die 2 Jahre sind daher ohne Gewähr!
Wichtig: Wir empfehlen eine Nachpressung spätestens nach 23 Monaten in Auftrag zu geben, oder eine Lagerfrist-Verlängerung zu buchen!
PS: Besonders bei der Schallplattenproduktion sind nicht alle Werkzeuge unbegrenzt halt- bzw. nutzbar! +++ Bei DMM Mastern durch uns, wird selbst bei defekten Pressmatritzen ohne Aufpreis ein neues DMM innerhalb der Lagerfrist erstellt! +++
Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen der DMM / Muttermatrizen bei evtl. notwendigen mehrfachen Abzügen!
Erstellte Werkzeuge sind immer das Eigentum des Presswerks und bleiben im Besitz des Presswerkes. Nach 2 Jahren behält sich das Presswerk vor, ohne Benachrichtigung, gelagerte Presswerkzeuge bei der nächsten Lagerbereinigung zu vernichten.
Bei den Nettopreisen kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) hinzu.
Der
beträgt seit dem 01.01.2007 19%.
Es muss also bei unseren Netto-Preislisten immer noch due gesetzliche Mehrwersteuer welche am Erfüllungs/Lieferdatum gültig ist zum Gesamtpreises hinzugerechnet werden.
Wenn die gesetzliche Mehrwersteuer zum Beispiel 19% beträgt:
Nettopreis * 1,19 = Bruttopreis
Bruttopreise sind bereits inklusive dieser 19%. Bei Bruttopreisen spricht man auch von Endkundenpreisen. Da Geschäftsleute, die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer von der Steuer absetzen, können.
Da die Tonträgerproduktion hauptsächlich für Gewerbetreibenden (Labels) genutzt wird, sind unsere Preisangaben in Preislisten immer Netto.
Abgesehen von Bands gibt es nicht sehr viele Privatleute, die sich 1000 CDs herstellen lassen. Tja, und diese lassen die Tonträger ja eigentlich auch für den Weiterverkauf herstellen.
Verkauf ins Ausland ohne MwSt. NUR mit gültiger USt.IDNr. (VAT). Wir nehmen keine Aufträge aus der Schweiz an bzw. liefern nicht in die Schweiz!
Bei den Drucksachen und der Tonträgerproduktion kommt es zu Produktionsschwankungen von bis zu +/- 15%. Die Berechnung der tatsächlich gelieferten Menge erfolgt mit der Endabrechnung. Hier werden die tatsächlich ansgelieferten Stückzahlen aufgelistet und entsprechend in Rechnung gestellt.
Die prozentuale Schwankung hängt von der Auflage ab. Je kleiner die Auflage, umso höher der Prozentsatz.
Beispiel: Kunde Bestellt 1000 CDs mit 5 farbigen Aufdruck.
Jetzt wird an der Produktionsmaschine die Anzahl 1200 eingestellt. Die Produktion beginnt. Per Scanner wird z. B. die Qualität des CD-Aufdruckes geprüft, und per Feineinstellung der Druck optimiert. Solange der CD-Aufdruck nicht in Ordnung ist, wandern die produzierten CDs in den Schredder. Sobald die Qualität optimal ist, werden die CDs für die Auslieferung freigegeben.
Anmerkung: Es ist nicht nur der Aufdruck, der kontrolliert wird, aber dies ist als Beispiel wohl am einfachsten verständlich.
Je nach dem, ab wann die Qualitätskontrolle die CD freigibt, ergibt sich die tatsächlich auszuliefernde Stückzahl.
Die Erfahrung zeigt das es meistens mehr Tonträger werden. Aber eben nicht garantiert. Wenn z.B. eine Produktionsmaschine bei 990 CDs einen Defekt hätte, würde eine Produktion nach einer Reparatur nicht neu gestartet werden.
Wenn eine Lieferung Fehler oder Schäden aufweist, solltet ihr euch umgehend bei uns melden. Wir versuchen alle Probleme schnellstmöglich und unkompliziert zu lösen. Einiges bitte unbedingt beachten:
Unter das Urheberrecht fallen Werke aus den Bereichen Literatur, Wissenschaft, Musik oder bildender Kunst (§ 1 UrhG). Computerprogramme gelten als Schriftwerke, die diversen Sonderregelungen unterliegen. Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Urhebers (Autors), der allein über Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Bearbeitung etc. entscheiden darf (§ 11 UrhG).
In der Musik entstehen Urheberechte am Text, der Melodie (Komposition) und der Bearbeitung (Einspielung).
Die Rechte des Komponisten und des Texters werden häufig durch die GEMA vertreten. (Wohlgemerkt vertreten, geschützt sind die Werke durch das Urheberrecht!)
In der Praxis reicht bei Verwendung von Musiktiteln für ein CD-Projekt (Sampler) dennoch die GEMA-Anmeldung allein nicht aus, da auch die Rechte an der Aufnahme zu klären sind. Meistens liegen diese bei einer bestimmten Plattenfirma oder Verlag.
Gestiges Eigentum + X: Siehe auch Wikipedia